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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gerresheim GmbH
1. Optionsfristen
Eine vereinbarte Optionsfrist ist für beide Vertragspartner
bindend. Wird die Option nicht fristgerecht ausgeübt, ist das
Unternehmen berechtigt, die reservierten Räume anderweitig zu
vermieten.
2. Reservierungen, Zahlungen
a) Reservierungen werden mit der Annahme durch das Unternehmen
bindend.
b) In einzeln vereinbarten Fällen wird eine Anzahlung von 30 %
des Gesamtauftragswertes zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn
fällig.
3. Stornierung
Sagt der Kunde die Veranstaltung weniger als 5 Tage vor ihrem
Beginn ab, hat er die Bereitstellungskosten und einen Ausgleich
für entgangen Umsatz (50 %) zu entrichten. Falls der Satz für
den Speisenumsatz noch nicht konkret festgelegt wurde, gilt der
zur Zeit gültige Mindestmenüpreis x Personenzahl.
4. Verringerung der Teilnehmerzahl
Sofern weniger Speisen als bestellt benötigt werden, ist dies
dem Unternehmen spätestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn
mitzuteilen. Anderenfalls hat der Kunde die ursprünglich
bestellte Anzahl von Speisen zu tragen.
5. Dekorationsmaterial, Gegenstände des
Veranstalters/Bestellers
Das Einbringen und Anbringen von Dekorationsmaterial und
sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Unternehmens
nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den
feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Eingebrachte
Gegenstände sind innerhalb von 2 Tagen nach Beendigung der
Veranstaltung abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist das
Unternehmen berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu
entsorgen, sofern über deren Verbleib keine anderweitige
Regelung getroffen wurde.
6. Haftung für eingebrachte Gegenstände
Das Unternehmen haftet nicht für den Verlust oder die
Beschädigung von eingebrachten Gegenständen, es sei denn, der
Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten des Unternehmens oder seiner Erfüllungsgehilfen.
7. Zusätzliche Leistungen
Sofern hierzu ein Auftrag des Kunden erteilt wird und durch das
Unternehmen angenommen wird, wird das Unternehmen über den
vereinbarten Umfang hinaus Leistungen (z.B. Speisen, Getränke)
auf Kosten des Kunden erbringen. Es gelten die jeweils aktuellen
Preislisten des Unternehmens.
8. Rücktrittsrecht des Unternehmens
Hat das Unternehmen begründeten Anlass zu der Annahme, dass die
Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, ist das Unternehmen
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem
Veranstalter/Besteller ein Recht auf Schadenersatz zusteht. Dies
gilt auch im Falle höherer Gewalt.
9. Haftung für Verluste und für Schäden des Unternehmers
Der Kunde haftet für die Verluste und Beschädigungen, die durch
seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer
verursacht werden.
10. Leistungszweck
Alle Leistungen des Unternehmens dürfen ausschließlich zu dem
vertraglich vereinbarten Zweck in Anspruch genommen werden.
11. Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur mit Zustimmung
des Unternehmens gestattet. In diesem Fall trägt der Kunde die
alleinige Haftung für Qualität und Güte der mitgebrachten
Speisen und Getränke. Das Unternehmen wird für die vom Kunden
eingebrachten Speisen und Getränke eine Service-Pauschale bzw.
ein Korkengeld pro Flasche berechnen, deren Höhe das Unternehmen
nach billigem Ermessen bestimmt.
12. Preisänderungen
Innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluß sind
Preiserhöhungen ausgeschlossen. Das Unternehmen behält sich vor,
nach Ablauf dieses Zeitraumes die Preise angemessen zu erhöhen.
13. Abrechnung, Zahlungen, Skonti
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug
zahlbar. Skonto wird nicht gewährt. Rechnungsbeträge, die später
als 14 Tage ab Rechnungsdatum beglichen werden, sind vom 15. Tag
an mit 2 % Zinsen/Monat zu verzinsen.
14. Leistungen Dritter
Soweit das Unternehmen im Auftrag des Kunden technische und
sonstige Leistungen von Dritten beschafft oder beschaffen lässt,
handelt es im Namen und für die Rechnung des Kunden. Der Kunde
haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe
dieser Einrichtungen und stellt das Unternehmen von allen
Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen
frei.
15. Zeitungsanzeigen
Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw.
Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens. Erfolgt
eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, und werden dadurch
wesentliche Interessen des Unternehmens beeinträchtigt, so hat
das Unternehmen das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Dadurch
entstehende Kosten und mögliche Schadensersatzansprüche hat der
Veranstalter zu tragen.
16. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden
Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der
Schriftform.
17. Haftung der Gesamtschuldner
Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften
beide als Gesamtschuldner.
18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen
Bedingungen.
19. Gerichtstand
Die Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
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