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Catering



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Gästebuch

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gerresheim GmbH

1. Optionsfristen
Eine vereinbarte Optionsfrist ist für beide Vertragspartner bindend. Wird die Option nicht fristgerecht ausgeübt, ist das Unternehmen berechtigt, die reservierten Räume anderweitig zu vermieten.

2. Reservierungen, Zahlungen
a) Reservierungen werden mit der Annahme durch das Unternehmen bindend.
b) In einzeln vereinbarten Fällen wird eine Anzahlung von 30 % des Gesamtauftragswertes zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig.

3. Stornierung
Sagt der Kunde die Veranstaltung weniger als 5 Tage vor ihrem Beginn ab, hat er die Bereitstellungskosten und einen Ausgleich für entgangen Umsatz (50 %) zu entrichten. Falls der Satz für den Speisenumsatz noch nicht konkret festgelegt wurde, gilt der zur Zeit gültige Mindestmenüpreis x Personenzahl.

4. Verringerung der Teilnehmerzahl
Sofern weniger Speisen als bestellt benötigt werden, ist dies dem Unternehmen spätestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Anderenfalls hat der Kunde die ursprünglich bestellte Anzahl von Speisen zu tragen.

5. Dekorationsmaterial, Gegenstände des Veranstalters/Bestellers
Das Einbringen und Anbringen von Dekorationsmaterial und sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Unternehmens nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Eingebrachte Gegenstände sind innerhalb von 2 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist das Unternehmen berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entsorgen, sofern über deren Verbleib keine anderweitige Regelung getroffen wurde.

6. Haftung für eingebrachte Gegenstände
Das Unternehmen haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Gegenständen, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Unternehmens oder seiner Erfüllungsgehilfen.

7. Zusätzliche Leistungen
Sofern hierzu ein Auftrag des Kunden erteilt wird und durch das Unternehmen angenommen wird, wird das Unternehmen über den vereinbarten Umfang hinaus Leistungen (z.B. Speisen, Getränke) auf Kosten des Kunden erbringen. Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten des Unternehmens.

8. Rücktrittsrecht des Unternehmens
Hat das Unternehmen begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, ist das Unternehmen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Veranstalter/Besteller ein Recht auf Schadenersatz zusteht. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt.

9. Haftung für Verluste und für Schäden des Unternehmers
Der Kunde haftet für die Verluste und Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.

10. Leistungszweck
Alle Leistungen des Unternehmens dürfen ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck in Anspruch genommen werden.

11. Mitbringen von Speisen und Getränken
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur mit Zustimmung des Unternehmens gestattet. In diesem Fall trägt der Kunde die alleinige Haftung für Qualität und Güte der mitgebrachten Speisen und Getränke. Das Unternehmen wird für die vom Kunden eingebrachten Speisen und Getränke eine Service-Pauschale bzw. ein Korkengeld pro Flasche berechnen, deren Höhe das Unternehmen nach billigem Ermessen bestimmt.

12. Preisänderungen
Innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluß sind Preiserhöhungen ausgeschlossen. Das Unternehmen behält sich vor, nach Ablauf dieses Zeitraumes die Preise angemessen zu erhöhen.

13. Abrechnung, Zahlungen, Skonti
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Skonto wird nicht gewährt. Rechnungsbeträge, die später als 14 Tage ab Rechnungsdatum beglichen werden, sind vom 15. Tag an mit 2 % Zinsen/Monat zu verzinsen.

14. Leistungen Dritter
Soweit das Unternehmen im Auftrag des Kunden technische und sonstige Leistungen von Dritten beschafft oder beschaffen lässt, handelt es im Namen und für die Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

15. Zeitungsanzeigen
Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmens. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, und werden dadurch wesentliche Interessen des Unternehmens beeinträchtigt, so hat das Unternehmen das Recht, die Veranstaltung abzusagen. Dadurch entstehende Kosten und mögliche Schadensersatzansprüche hat der Veranstalter zu tragen.

16. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden
Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

17. Haftung der Gesamtschuldner
Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bedingungen.

19. Gerichtstand
Die Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

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Stand 16. März 2007

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